Wir suchen dich! 👋 Teilzeitkraft (20 Std./Woche) für unsere neurologische Praxis in Leonberg

Du bist MFA oder willst als Quereinsteiger:in in den medizinischen Bereich einsteigen?

Dann komm in unser freundliches Praxisteam in Leonberg!

Deine Arbeitszeiten:

🕒 Mo – Mi: 7:30 – 13:00 Uhr

🕒 Fr: 7:30 – 11:00 Uhr

→ Keine Wochenend- oder Spätschichten!

Was du mitbringen solltest:

✅ Lust auf Teamarbeit & freundlicher Umgang mit Menschen

✅ MFA-Ausbildung oder Interesse am Quereinstieg

✅ Motivation, Zuverlässigkeit & ein Lächeln im Gesicht 😄

Was wir dir bieten:

🌟 Nettes Team & gute Einarbeitung

🌟 Moderne Praxis mit klaren Abläufen

🌟 Fester Stundenplan – keine Überraschungen

🌟 Überdurchschnittlich viel Urlaub – bei uns gibt’s mehr freie Tage als gesetzlich vorgeschrieben

Neugierig geworden?

Dann schick uns einfach deine Bewerbung per Mail oder Post – wir freuen uns auf dich!

📍 Neurologische Praxis Dr. med Thomas Mieck (z.H. G. Hasenmaier-Ruffner)

Römerstraße 75, 71229 Leonberg

📧 verwaltung@neuropraxis-leonberg.de

Vor dem Arztbesuch

Um den Arztbesuch effektiver zu gestalten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte und einen Überweisungschein * mit. Falls vorhanden, sollten Sie auch Arzt-/Befundberichte, Bilder/Befunde von Computer- (CT) und/oder Kernspintomographien (MRT) sowie Ihren aktuellen Medikamentenverordnungsplan mitbringen.

Wenn es Ihr erster Besuch bei uns sein sollte, überdenken Sie Ihre Kranksheitsgeschichte und Ihre Beschwerden nochmals genauestens und fassen sie diese gegebenfalls schriftlich zusammen.

Information zum Überweisungsschein

Der Überweisungsschein erleichtert dem weiterbehandelnden Arzt eine gezielte
Planung/Durchführung der Diagnostik/Therapie und die konkrete Beantwortung einer
Fragestellung.
Wenn Sie OHNE Überweisung bei uns erscheinen, brauchen wir in JEDEM Fall Ihre Versichertenkarte.
Es werden trotzdem alle nötigen Leistungen erbracht.
Ein Befundbericht kann erstellt werden, wird allerdings an keinen weiteren Arzt weitergeleitet
(Ausnahme: dringende Notfälle!)
Durch Vorlage einer Überweisung, kann der Bericht problemlos ausgehändigt bzw. weitergeleitet werden.

* Nur bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis oder dem Erstbesuch im aktuellem Quartal.
Ein neues Quartal beginnt immer am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.